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Nutzungsordnung

Die Nutzungsordnung beschreibt, wie sich Gäste und Mitglieder bezüglich sicherheits-relevanter Aspekte im KielerKletterKeller verhalten sollen. Jeder Gast muss vor seinem Besuch die Nutzungsordnung in ihrer aktuellen Fassung durch Unterschrift annehmen und während seines Besuches einhalten.

Eine Missachtung der Regeln kann zum sofortigen Verweis aus den Räumlichkeiten führen. Bei wiederholten Verfehlungen kann ein Hausverbot ausgesprochen werden. Ein Anspruch auf Rückerstattungen besteht in diesem Falle nicht.


§ 1 Verantwortung

  1. Klettern und Bouldern sind riskante Sportarten. Trotz aller Vorsicht ist das Risiko beim Ausüben dieser Sportarten niemals völlig auszuschließen.
  2. Jede Nutzung der Anlagen des KielerKletterKellers erfolgt ausschließlich auf eigene Verantwortung. Jeder Nutzer muss für sich selbst beurteilen und einschätzen, ob er einem Kletterproblem gewachsen ist, und trägt für sein Handeln die volle Verantwortung.

§ 2 Haftung

  1. Der KielerKletterKeller kann für Schäden oder Verletzungen durch einen Besuch der Boulderhalle nicht haftbar gemacht werden.
  2. Insbesondere besteht kein Haftungsanspruch für Schäden oder Verletzungen, die durch ein Nichtbeachten der Satzung und sonstiger Vorschriften oder Anweisungen entstanden sind.
  3. Ausgenommen von den beiden vorangehenden Punkten sind grobe Fahrlässigkeitoder Vorsatz auf Seiten des KielerKletterKellers.

§ 3 Minderjährige

  1. Minderjährige dürfen erst ab Vollendung des 16. Lebensjahrs die Kletteranlage des KielerKletterKellers selbständig nutzen. Dazu müssen sie eine von dem/den Erziehungsberechtigten unterzeichnete Einverständnis vorlegen und bei ihrem ersten Besuch einem Mitglied des Vereins aushändigen.

§ 4 Verhaltensregeln

  1. Gegenseitige Rücksichtnahme ist oberstes Gebot!
  2. Jeder Kletterer hat dafür zu sorgen, dass sein kompletter Sturzraum frei und ausreichend durch Matten und/oder Spotter gesichert ist. Unter „Spotter“ ist eine Person zu verstehen, die in ihrem möglichen Rahmen dafür Sorge zu tragen hat, dass der Boulderer im Falle eines Sturzes oder Absprunges sicher auf der Matte landet und sein Verletzungsrisiko minimiert wird. Dies kann durch auf- oder abfangen, stützen, festhalten und andere Maßnahmen geschehen.
  3. Wer fällt hat Vorfahrt. Die Vorfahrt gilt von oben nach unten: In Fall- und Fluglinie eines Kletterers ist bouldern, sitzen und jeglicher weiterer Aufenthalt verboten. Eine Ausnahme hiervon besteht für die Spotter.
  4. Überschneidungen der gewählten Routen mit denen anderer Benutzer sind durch Absprache zu vermeiden, um Konflikt- und daraus resultierende Risikosituationen zu vermeiden.
  5. Kletterzüge sind mit Voraussicht zu machen, gegebenenfalls sind umstehende Personen zu warnen.
  6. Jegliche Handlung an der Anlage ist durch Selbsteinschätzung im Rahmen der eigenen Fähigkeiten zu belassen. Selbstüberschätzung ist neben einer Gefährdung der eigenen Gesundheit auch eine Gefahrenquelle für Nachahmer und Umstehende.
  7. Alle Gegenstände, wie zum Beispiel Flaschen, Rucksäcke und Bekleidung, sind in den dafür vorgesehenen Bereichen abzulegen. Die Matten in den Boulder-bereichen sind davon frei zu halten. Erlaubt sind lediglich für die Ausübung des Sports nötige Utensilien wie Chalkbags, Kletterschuhe und Bürsten, sofern diese den sicheren Betrieb erlauben und niemanden stören.
  8. Kletterwände dürfen nur in den erlaubten Nutzungsbereichen beklettert werden. Ein Überklettern sowie die Nutzung von anderen Griff- und Trittmöglichkeiten außer den dafür vorgesehenen Vorrichtungen sind untersagt.
  9. Beim Klettern dürfen keine Ringe, Armbänder, große Ohrringe oder sonstiger Schmuck, der bei Stürzen zu Verletzungen führen könnte, getragen werden. Nach Möglichkeit ist darauf zu verzichten, während des Kletterns einen Chalkbag mitzuführen.
  10. Die willentliche Inkaufnahme oder Herbeiführung von Situationen, die Personen- (auch am eigenen Körper) oder Sachschäden verursachen können, ist untersagt.
  11. Beobachtet man bei anderen Gästen oder Mitgliedern ein sicherheitsrelevantes Fehlverhalten, so ist sofort entsprechend der Situation einzugreifen und den betreffenden Gast oder Mitglied auf sein Fehlverhalten aufmerksam zu machen.

§ 5 Nutzungsregeln

  1. Die Nutzung erfolgt gemäß der bekanntgegebenen und zur Ansicht ausliegenden Nutzungsordnung auf eigene Gefahr. Dem Nutzer des Kellers sind alle relevanten Bedingungen bekannt und wurden von diesem durch Unterschrift bestätigt.
  2. Gäste dürfen die Boulderhalle nur nach unmittelbarer Anmeldung nutzen. Dies hat persönlich vor der Nutzung der Anlage bei einem anwesenden Mitglied zu geschehen. Weiterhin ist der fällige Beitrag gemäß der Gebührenordnung des Vereins zu entrichten. Zudem ist die Anerkennung der Nutzerordnung und Sicherheitsbelehrung durch Unterschrift zu bestätigen. Eine Nutzung der Anlage ist nur möglich, solange mindestens ein Mitglied anwesend ist.
  3. Mitglieder sind weisungsbefugt. Hierzu zählt auch der Verweis aus den Räumlichkeiten bei Verfehlungen. Ihren Anweisungen ist unbedingt Folge zu leisten.
  4. Um die Boulderhalle für alle nutzbar zu halten, erfordert es einen sorgfältigen Umgang mit den zur Ausübung des Sports notwendigen Materialien. Unnötiger Verschleiß und Beschädigungen sind zu vermeiden.
  5. Die maßvolle Nutzung von Chalk ist erlaubt. Fußboden, Matten und Möbel müssen jedoch soweit wie möglich sauber gehalten werden. Verunreinigungen durch Lebensmittel oder verschütteter Chalk sind unverzüglich durch den Verursacher zu entfernen.
  6. Sanitäre Einrichtungen müssen in einem sauberen Zustand verlassen werden.
  7. Schäden oder Mängel an der Wand, Griffen, Matten oder sonstigen Einrichtungsgegenständen oder Materialien des KielerKletterKellers sind dem Materialwart sofort mitzuteilen. Ist dieser nicht anwesend, reicht die Mitteilung an ein anwesendes Mitglied. Durch den Schaden oder Mangel unbenutzbar gewordene Wandteile dürfen nicht mehr beklettert werden. Der Schaden oder Mangel muss im Kellerbuch eingetragen werden.
  8. Geklettert wird nur mit geeignetem Schuhwerk. Dazu zählen neben handelsüblichen Kletterschuhen auch saubere Turnschuhe. Straßenschuhe und blanke Füße sind beim Klettern nicht erlaubt.

Stand: 18. März 2014